Zwei Drittel Sitzplatzauslastung unter strengen Auflagen

Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung vom 2.9.2020 Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert. 

Der Bundesrat hat die Kriterien festgelegt, damit eine Grossveranstaltung ab dem 1. Oktober 2020 bewilligt werden kann. So muss einerseits die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Voraussetzungen für eine Bewilligung ist andererseits, dass der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügt. Zudem gilt an Grossveranstaltungen für den Zuschauerbereich grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht. Der Veranstalter muss dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzplätze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht. Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden.

Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden. Die Vorgaben orientieren sich an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League bzw. der Swiss Ice Hockey Federation.

Zuständig für die Bewilligungen sind die Kantone. Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann ein Kanton eine Bewilligung widerrufen oder einschränkende Auflagen verfügen. Sie können beispielsweise die erlaubte Personenzahl reduzieren oder eine generelle Maskenpflicht für alle Veranstaltungen vorschreiben. Dies gilt auch, wenn der Kanton die Kapazitäten für das Contact Tracing nicht genügend rasch an eine sich stark verschlechternde epidemiologische Lage anpassen kann. Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Statement National League & Swiss League
Die National League & Swiss League nimmt zur Kenntnis, dass dem Wunsch nach Spielen mit voller Sitzplatzkapazität nicht vollumfänglich entsprochen wurde – wenn auch eine einheitliche Regelung für Hallen und Freiluftstadien gefunden werden konnte. Die wirtschaftliche Situation der Eishockey-Clubs bleibt daher unter den gegebenen Bedingungen mit Start der Saison im Oktober weiter prekär, auf Club-Seite werden Verluste im 7-stelligen Bereich zu erwarten sein. Um das Fortbestehen des professionellen Schweizer Eishockeys zu sichern, sind die Clubs der National League & Swiss League unbedingt auf Finanzhilfen der öffentlichen Hand angewiesen. Die National League & Swiss League dankt dem Bundesrat für die Chance, die entwickelten Schutzkonzepte anzuwenden und zusammen mit den Clubs umzusetzen. Das gemeinsam aufgebaute Vertrauen zwischen den Bundesbehörden, Kantonen, Ligen und Clubs bildet die Basis für eine Rückkehr zu einer «neuen Normalität» in den Eishockeystadien der National League und Swiss League.   

Zum Schluss möchten wir an die Eigenverantwortung aller Beteiligten – Spieler, Staff, Funktionäre, Mitarbeitende, Helfer, Zuschauerinnen und Zuschauer – appellieren. Haltet euch konsequent und vorbildlich an die Schutzkonzepte und Massnahmen, damit das Schweizer Eishockey diese schwierige Situation meistern kann.